AGB Ferienwohnung
Vereinbarungen für eine gute Zeit
1. Reservierungen
Wir nehmen eure Anfragen gern schriftlich per Mail oder unser Kontaktformular an und schicken euch eine Buchungsbestätigung per Mail. Gerne stehen wir euch bei Detailfragen auch telefonisch zur Verfügung.
2. An- und Abreise
Bei eurer Anreise freuen wir uns, euch ab 15.00 begrüßen zu dürfen. Den Zugang zum Schlüsselkasten, der an der Tür hängt senden wir euch vorab per Mail zu. Solltet ihr später als 18.00 anreisen, bitten wir um eine kurze Info.
Bei der Abreise bitten wir euch bis 10.00 ausgecheckt zu haben, den Schlüssel zurück in den Schlüsselkasten zu hängen und den Pincode zu verstellen.
Wir bitten euch die Ferienwohnung besenrein zu hinterlassen, das Geschirr gespült und getrocknet einzuräumen, die Bettwäsche abzuziehen und Handtücher & Wäsche und auf einen Haufen in ein Zimmer zu legen.
3. Zahlung
Bei der Reservierungsbestätigung, die ihr per Mail erhaltet, bitten wir um eine Anzahlung von 50%. Mit Erhalt dieser Anzahlung wird der gebuchte Zeitraum fest geblockt.
Die Restzahlung überweist ihr bis spätestens 2 Wochen vor der Anreise.
- Sparkasse Aachen
IBAN DE62 3905 0000 1077 5828 47
Betreff: Rechnungs-/Buchungsnummer
4. Stornierung
Bis 3 Wochen vor eurer Anreise könnt ihr kostenfrei stornieren,
bis 1 Woche vor eurer Anreise zahlt ihr 50% aller gebuchten Übernachtungen,
in der Woche vor eurer Anreise berechnen wir 80% aller gebuchten Übernachtungen.
Stornierungen, die verspätet erfolgen oder bei Nichtanreisen, werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.
Die gleichen Regelungen gelten auch bei Teilstornierungen einzelner Tage.
5. Tiere
Hunde sind bei uns herzlich willkommen.
Für 1 Hund berechnen wir 10€ für (max.) 2 Hunde berechnen wir 20€.
Die Pferde werden auf Wiesenpaddock mit Stromlitzen untergebracht. Wir stellen Wasser und Heu zur Verfügung. Die Versorgung eurer Pferde und die Pflege der Paddocks übernehmt ihr während eures Aufenthalts selbst. Die Paddocks werden am Abreisetag abgemistet hinterlassen. Den Mist könnt ihr auf unserem Misthaufen abladen.
Pro Pferd berechnen wir 20€ pro Nacht.
6. Rauchen
Unsere Ferienwohnung ist rauchfrei.
AGB Reitschule
Vereinbarungen für eine gute Zeit
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Lena Schwartz und dem Reitschüler abgeschlossenen Dienstverträgen über die Erteilung von Reitunterricht, Reittherapie oder Ponyschulunterricht.
2. Gegenstand der Vereinbarung
Der Unterricht/die Therapie findet während der Schulzeit einmal pro Woche oder als Projekt- oder Ferientag statt. Der Unterricht kann als Reit- oder Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd, therapeutische Förderung oder lernpädagogische Spieleinheit erfolgen. Diese Entscheidung obliegt den Reitlehrern, die diese Entscheidung insbesondere von der Wetterlage, den Pferden und Kindern abhängig machen können. Die Unterrichtszeit wird auf der Anmeldung vereinbart. In den gesamten NRW Schulferien, an gesetzlichen Feiertagen, an den von den umliegenden Schulen festgelegten Brückentagen, sowie an Fettdonnerstag und Rosenmontag entfällt der Unterricht.
3. Unterrichtsform und Einstufung der Reiter
Der Unterricht für Fortgeschrittene findet in Gruppen mit mehreren Reitern statt. Die Entscheidung der genauen Anzahl von Reitern in einer Gruppe obliegt dem Reitlehrer. Die Einstufung der Kinder obliegt den Reitlehrern. Die Reitlehrer entscheiden unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Reitstunden.
4. Voraussetzungen der Teilnehmer
Die Reitschüler/innen bzw. Erziehungsberechtigten bestätigen, dass die Teilnehmer körperlich und geistig fit sind, am Reitunterricht, der Reittherapie oder dem Ponyschulunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht dem verantwortlichen Reitlehrer mitzuteilen. Die Reitschüler/innen sind angehalten durch regelmäßigen Ausgleichssport für entsprechende Kondition, Koordination und Fitness zu sorgen.
5. Vertragsdauer und Zahlungsweise
Der Vertrag bezieht sich auf einen ausgewiesenen 10er Block oder eine andere zwischen den Parteien vereinbarte Dauer. Der Block wird vor Beginn der ersten Einheit auf das genannte Konto gezahlt. Nimmt ein Schüler an einer oder mehreren Einheiten nicht teil, können keine Ersatztermine stattfinden oder das Geld erstattet werden.
Bei Projekt- oder Ferientagen wird der Preis auf der Anmeldung ausgewiesen und am Veranstaltungstag mitgebracht. Eine Stornierung ist bis 48 Std vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich.
Werden Einheiten durch den Veranstalter abgesagt, wird ein optionaler Ersatztermin durch den Veranstalter angeboten. Dieser wird nicht extra berechnet.
6. Bringen und Abholen der Kinder
Kinder unter 12 Jahren werden pünktlich zu ihrer Ponyeinheit gebracht und wieder abgeholt. Einen Treffpunkt zum Bringen und Holen der Kinder wird vor Ort vereinbart.
7. Die Ausrüstung:
Die Reitbekleidung
Reitkleidung sollte vor allem sicher, bequem und zweckmäßig sein.
Oberteile sollten möglichst enganliegend sein, damit der Ausbilder besser sehen kann, wie man auf dem Pferd sitzt. Oberteile dürfen nicht zu lang sein, damit sie nicht beim Sitzen stören und müssen immer geschlossen getragen werden.
Die Reithose sollte elastisch, enganliegend und bequem sein.
Alle Reitschuhe/ Reitstiefel müssen einen Absatz haben, sollen keine Schnürsenkel haben und bis über den Knöchel reichen, wenn die Reiter mit Steigbügeln reiten. Beim Reiten ohne Steigbügel ist festes Schuhwerk ausreichend.
Alle Reiter sollten bei der Bodenarbeit und beim Reiten Handschuhe tragen.
Die Kleidung sollte dem Wetter angepasst sein.
Der Reithelm
Unerlässlich für die Sicherheit- der Reithelm.
Der Helm hat eine Drei- oder Vierpunktbefestigung, passt dem Reiter genau und ist so eingestellt, dass er festsitzt, ohne Druckstellen zu verursachen. Ein sicherer Helm hat möglichst ein Prüfzeichen der Europäischen Norm (EN) Nummer 1384. Moderne Reithelme sind sehr leicht, gut belüftet. Ein Helm sollte niemals gebraucht gekauft werden und muss alle paar Jahre und nach einem Sturz ausgetauscht werden.
Ein Fahrradhelm oder ähnliches kann nicht genutzt werden.
Schutzweste
Eine Schutzweste kann die Verletzungsgefahr bei einem Sturz mildern, was vor allem beim Springen und in Geländeprüfungen Sinn macht.
Sicherheit vor Schönheit
Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Schmuck, Piercings, Haarspangen und Ähnliches müssen vor dem Reiten abgelegt werden. Kaugummi oder Bonbons sind beim Reiten verboten.